Datenschutz - Personalberatung
Verpflichtungserklärung von Fremdfirmen
auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz
sowie das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz
Wir sichern hiermit zu, dass alle unsere Mitarbeiter(innen) schriftlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und, soweit sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet wurden.
Auch bei Neueinstellungen werden wir Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
Die Verpflichtungen gelten explizit auch für eine externe Tätigkeit bei Kunden.
auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz
sowie das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz
Wir sichern hiermit zu, dass alle unsere Mitarbeiter(innen) schriftlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und, soweit sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet wurden.
Auch bei Neueinstellungen werden wir Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
Die Verpflichtungen gelten explizit auch für eine externe Tätigkeit bei Kunden.